Gefahrstoffbelastete Kulturgüter
in Denkmälern, Museen, Depots und Archiven
Die Kulturgeschichte der Menschheit ist auch eine Kulturgeschichte der Chemie. Die Bewahrung historischer Kulturgüter geht einher mit der Bewahrung der Errungenschaften der Chemie. Schon in der vorgeschichtlichen Höhlenmalerei wurden Pigmente, die Quecksilber enthalten, verwendet.[1]
Mit dem Zeitalter der Aufklärung beginnt im Laufe des 17. Jhd. die Entwicklung der modernen Chemie[2], und neue Produkte halten zunehmend Einzug in das gesellschaftliche Leben. Schweinfurter Grün fand im 19. Jahrhundert wegen seiner Farbintensität und Lichtechtheit breite Anwendung, bis es als erster Gefahrstoff nach zahlreichen Widerständen der Industrie verboten wurde.
Viele modische Kleidungsstücke und Accessoires jener Zeit wurden mit Chemikalien hergestellt, deren Verwendung aufgrund ihrer Giftigkeit heutzutage verboten ist.[3] Eine Beispiel sind die salpetersauren Quecksilberbeizlösungen, mit denen die Hutmacher arbeiteten.[4] Bücher wurden insbesondere an den Buchschnitten mit Arsen- oder Quecksilber-haltigen Pigmenten eingefärbt.
Quecksilber und Arsensalze wurden nicht nur bei der Herstellung zur Konservierung organischer Materialien wie Leder, Fellen oder Wolle eingesetzt. Mit der zunehmenden Verbreitung von Museen in 19 Jhd.[5] mussten die gesammelten und ausgestellten Kulturgüter gegen Schädlingsbefall geschützt werden, wozu die zu der jeweiligen Zeit verfügbaren Biozide Einsatz fanden. Die Geschichte der Bewahrung von Kulturgütern ist deshalb eine Geschichte der Biozide. Zu Beginn des 20 Jhd. wurden die Schwermetallsalze beginnend mit den Chlornaphthalinen durch organische Biozide wie PCP, Lindan oder DDT ergänzt.
Die Geschichte des Einsatzes von Chemikalien wiederholt sich im 20. Jahrhundert. Kulturgüter aus dieser Zeit beinhalten die Gefahrstoffe dieser Zeit, beginnend über Asbest in zahlreichen technischen Anwendungen hin zu Polychlorierten Biphenylen (PCB) in flammhemmenden Anstrichen oder Schmiermitteln. Wie bereits beim Schweinfurter Grün im 19 Jhd. wurden diese Gefahrstoffe abermals erst nach erheblichem Widerstand der Industrie reguliert.
Denkmäler, Museen, Bibliotheken und Depots bewahren mit den historischen Kulturgütern und den darin enthaltenen Gefahrstoffen die vielfältigen Anwendungen von Gefahrstoffen im kulturellen Zusammenleben und damit die Kulturgeschichte der Gefahrstoffe.
Gefahrstoffe, mit denen wir seit zunehmender Regulierung von Gefahrstoffen, im Alltags- und Berufsleben immer weniger in Kontakt kommen.
Kulturgutsammlungen bewahren damit Gefahrstoffmengen, die zu einer ernsthaften Gefährdung der mit dem Kulturgut Umgehenden führen. Aus diesem Grund ist es wichtig den Schutz von Mitarbeitenden, den das Gefahrstoffrecht in Industrie und Handwerk gebracht hat, auch den mit Kulturgütern Umgehenden zu verschaffen.
Quellennachweis
[1]https://www.faszinationchemie.de/artikel/news/quecksilber-von-alchemisten-roten-wangen-und-verrueckten-hutmachern
[2]https://www.th-luebeck.de/fileadmin/media/01_Hochschule/01_Aktuelles/Pressemitteilungen/2016/2016-07-01b/zeittafeln_zur_chemiegeschichte.pdf
[3]https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/2018/10/die-toedliche-mode-des-19-jahrhunderts
[4]www.faszinationchemie.de/artikel/news/quecksilber-von-alchemisten-roten-wangen-und-verrueckten-hutmachern
[5]https://politikkultur.de/themen/museum/von-1471-bis-heute/
(Kopie 1)
Tätigkeitsfelder
- Gefahrstoffermittlung
- Untersuchung von Raumluft- und Liegestäuben, zerstörungsfreie Materialbeprobung mittels m-RFA
- Arbeitsplatzmessungen gemäß Gefahrstoffverordnung § 7 Abs. 10
- Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Zeitaufgelöste Messungen mittels Aerosolspektrometer zur Ermittlung besonders gefährdender Arbeitsschritte
- Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Erarbeiten von Sanierungskonzepten
- Erarbeiten von A&S-Plänen
- Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Fachliche Projektbegleitung
- Sanierungskontrolle zur Aufhebung von Schutzmaßnahmen
Normen und Richtlinien
Gesetze und Regelwerke:
- REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) EU-Verordnung
- CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) EU-Verordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstofferverordnung zum Schutz von Beschäftigten
- Technische Regeln für Gefahrstoffe - Übersicht
- TRGS 400 “Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”
- TRGS 402 “Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition”
- TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte”
Verfahren:
IFA 6068 V/2015 | Alveolengängige Fraktion |
IFA 7284 X/2003 | Einatembare Fraktion |
IFA 7808 XI/2021 | Krebserzeugende Metalle (Arsen, Beryllium, Cadmium, Cobalt, Nickel) und ihre Verbindungen (ICP-Massenspektrometrie) |
IFA 7485 X/2003 | Fasern, allgemein, lungengängig |
2014-02 | Verfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen-Raster-Elektronenmikroskopisches Verfahren |
IFA 7485 X/2003 | Fasern, allgemein, lungengängig |
IFA 7732 48/2011 | Kohlenwasserstoffe, aliphatisch |
IFA 7733 34/2005 | Kohlenwasserstoffe, aromatisch |
IFA 6600 X/2006 | Chlorierte Kohlenwasserstoffe, aliphatisch |
IFA 6045 XI/2007 | Aldehyde |
IFA 7670 IV/2020 | Isocyanate – Monomere Diisocyanate, Totalkonzentration reaktiver Isocyanatgruppen (TRIG) und Polyisocyanatgehalt |
IFA 8936 X/2010 | VOC (Volatile Organic Compounds, flüchtige organische Verbindungen) |
TRGS:
- TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen
- TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
- TRBA/TRGS 406: Sensibilisierende Stoffe für Atemwege
- TRGS 410: Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegen über krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B
- TRGS 500: Schutzmaßnahmen
- TRGS 505: Blei
- TRGS 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
- TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
- TRGS 560: Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben
- TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
- TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe