Altlasten und Gefahrstoffe in Gebäuden
Die Untersuchung von Altlasten vor Baumaßnahmen in einem Gebäude ist von großer Bedeutung, um potenzielle Gefahren für die Gesundheit der Arbeiter, Bewohner und die Umwelt zu vermeiden. Altlasten können aus der Bauzeit verschiedene Schad- und Gefahrstoffe, wie beispielsweise Asbest, PCB, Schwermetalle oder Holzschutzmittel, enthalten. Wenn vor einer Sanierung, Modernisierung oder Abrissarbeiten von Gebäuden keine gründliche Altlastenerkundung durchgeführt wird und diese Schadstoffe unbemerkt bleiben, besteht das Risiko, dass gefährliche Stoffe unbemerkt im Gebäude verbleiben oder bei den Bauarbeiten freigesetzt werden. Dies kann zu Verzögerungen bis hin zu angeordneten Baustopps wegen der Nichteinhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften, sowie unerwarteten Kosten in erheblichem Ausmaß durch Nachträge führen. Dies gilt insbesondere, wenn mit dem Bau des Objekts vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, an dem die Anwendung von Asbest in Deutschland verboten wurde. Erst bei Gebäuden mit einem späteren Baubeginn kann gemäß der aktuellen Gefahrstoffverordnung in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Für künstliche Mineralwollen kann erst mit Bauginn ab Juni 2000 sichergestellt werden, dass diese nicht krebserzeugend sind, weil das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang IV Nr. 22 Gefahrstoffverordnung erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft trat. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es sich um alte biopersistente Mineralwolle handelt, bei der freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten sind.
Gefahrstofferkundung in Phasen
Es ist sinnvoll, den Umgang mit Gefahrstoffen in Gebäuden ähnlich wie die Phasen in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu gliedern, weil eine solche Struktur eine klare und systematische Vorgehensweise ermöglicht, was die Koordination, Kontrolle und Qualitätssicherung erleichtert. Übertragen auf den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet das, dass man die Sanierung oder den Umgang in gut definierte Schritte aufteilt, von der Verdachtsaufnahme und Erkundung zur Probenahmeplanung zur Planung und Festlegung von Schutzmaßnahmen im A&S Plan über die Begleitung bei Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Überwachung der Ausführung und er Erfolgskontrolle als Grundlage für die Abnahme. Die Unterteilung in Phasen sorgt für eine bessere Organisation und damit zu einem effizienteren und sichereren Ablauf bei der Sanierung, minimiert insbesondere finanzielle Risiken und erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Auch Gefahrstofferkundungen müssen geplant werden, um eine Kostenkontrolle zu ermöglichen. Beginnend mit Phase I, die gemäß der Richtlinienreihe VDI 6202 als Ermittlung des Untersuchungsbedarfs zu betrachten ist, bauen die weiteren Phasen aufeinander auf, sodass die Kosten einer Phase erst bei vorliegenden Ergebnissen der Vorphase sinnvoll und seriös kalkuliert werden können. Auf Grundlage von Bildern und Plänen geben wir gerne ein Angebot für die Phase I an. Die von uns erarbeitete Untersuchungsstrategie und der Probenahmeplan können zudem als Grundlage für die Einholung weiterer Angebote für die weiteren Schritte, insbesondere die Probenahme und Analytik verwendet werden.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025
durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiertes Prüfinstitut für:
- Luftverunreinigende chemische, faserförmige und mikrobiologische Stoffe
- Schadstoffe in Gebäuden
- Gerüche in Innenräumen
- Emissionen von Baumaterialien
- Bauphysik und Raumklima
gemäß § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung akkreditierte Messstelle
Aktuelles
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle - Gefahr der Überdeckung von gefahrstoffhaltigen Bauteilen,
Umweltbundesamt, 2025, Autoren Dipl. Chem. Martin Wesselmann, Gebäudediagnostik Wesselmann, Hamburg; Dipl. Chem. Jörg Thumulla, Anbus analytik GmbH, Fürth; Dipl. Biol. Nicole Richardson
Sachverständigenbüro Richardson, Witten
Aktualisierung zu Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017) – Kapitel 6.1 Nutzungsklassen: Erweiterung um die Definition eines “Innenraums” und Streichung der Nutzungsklasse IV.
Umnutzung von Gewerbegebäuden in Wohnraum: Begleitende Untersuchungen von Gebäudediagnostikern empfohlen
Richtwerte für Methylmetacrylat in der Innenraumluft
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte, Bundesgesundheitsbl 64: 126-135 (2020)