Phase VI: Koordination gemäß TRGS 524 und Sanierungsbegleitung
Die Beauftragung von Sachverständigen für die Koordination gemäß TRGS 524 und die Sanierungsbegleitung bei Sanierungsarbeiten in Gefahrstoffbelasteten Gebäuden kann das Kostenrisiko auf mehrere Weisen verringern. Zum einen helfen diese Experten dabei, die Sanierungsmaßnahmen effizient zu planen und durchzuführen, wodurch unnötige oder teure Fehler vermieden werden. Sie überwachen die Arbeiten kontinuierlich, sodass Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können, bevor sie zu größeren, kostspieligen Schäden führen. Außerdem sorgen sie dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, was mögliche Bußgelder oder Nachbesserungskosten reduziert. Insgesamt trägt ihre professionelle Begleitung dazu bei, unerwartete Kosten zu minimieren und die Sanierung wirtschaftlich zu gestalten.
Nach DIN EN ISO/IEC 17025
durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiertes Prüfinstitut für:
- Luftverunreinigende chemische, faserförmige und mikrobiologische Stoffe
- Schadstoffe in Gebäuden
- Gerüche in Innenräumen
- Emissionen von Baumaterialien
- Bauphysik und Raumklima
gemäß § 7 Abs. 10 Gefahrstoffverordnung akkreditierte Messstelle
Aktuelles
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle - Gefahr der Überdeckung von gefahrstoffhaltigen Bauteilen,
Umweltbundesamt, 2025, Autoren Dipl. Chem. Martin Wesselmann, Gebäudediagnostik Wesselmann, Hamburg; Dipl. Chem. Jörg Thumulla, Anbus analytik GmbH, Fürth; Dipl. Biol. Nicole Richardson
Sachverständigenbüro Richardson, Witten
Aktualisierung zu Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017) – Kapitel 6.1 Nutzungsklassen: Erweiterung um die Definition eines “Innenraums” und Streichung der Nutzungsklasse IV.
Umnutzung von Gewerbegebäuden in Wohnraum: Begleitende Untersuchungen von Gebäudediagnostikern empfohlen
Richtwerte für Methylmetacrylat in der Innenraumluft
Mitteilung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte, Bundesgesundheitsbl 64: 126-135 (2020)